Hat dazu jemand eine Idee?
In Mt 26 wird uns geschildert, wie der Herr vor dem hohen Rat und dem Hohenpriester angeklagt wird.
In Vers 63 beschwört der Hohepriester den Herrn und erzwingt? so eine Aussage.
Was ist die Grundlage auf der der Herr hier aussagt; gibt es einen Bezug zB aus dem AT wonach er das auf den Schwur tun musste?
In einem Kalenderzettel letzten Monats stand eine Formulierung die in diese Richtung geht; allerdings finde ich außer ein Paar Stellen im Gesetz, bei denen es sich um Hurerei handelt (Priester als Richter gegenüber einer Person die im Verdacht steht, Hurerei begangen zu haben) keinerlei Grundlage für eine Aussageverplichtung.
Warum sagt der Herr also bei diesem ungerechten Richter aus? bzw. warum erst, nachdem er beschworen wird, sozusagen unter Eid genommen wird.
Lieben Gruß
BvH